Aschewolke – Kreuzfahrt Reiserecht
6. Juli 2010 – 15:33
Foto: frisgeirsson
Die Nachrichtensprecher waren nicht zu beneiden. Eyjafjallajökull. Man kann den Namen nicht mal richtig aussprechen und doch mussten die Sprecher von Radio und Fernsehen im April 2010 nahezu täglich über diesen isländischen Vulkan berichten. Die Aschewolke, die der Vulkan in den Himmel pustete legte Europas Flugverkehr größtenteils lahm.
Während die Zuhausegebliebenen sich noch über den Namen amüsieren konnten, hatten die Betroffenen einige Unannehmlichkeiten in Kauf zu nehmen. So mancher Reisende musste all seine Reisepläne begraben, weil tausende Flüge gestrichen wurden. Auch betroffen waren von der Aschewolke Kreuzfahrten. Betroffen waren beispielsweise Reisende, die zum Starthafen vom Kreuzfahrtschiff fliegen wollten. So mancher Kreuzfahrt-Fan wird sich also fragen:
Wie verhält sich auf Kreuzfahrten Reiserecht? Was passiert, wenn wegen höherer Gewalt, wie der Aschewolke, mein Flug ausfällt und mein Kreuzfahrtschiff ohne mich ablegt, weil mein Flug ausfällt? Bekomme ich den Reisepreis erstattet oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
Das Potential, dass höhere Gewalt Kreuzfahrten ruiniert, ist durchaus gegeben. In einem Fall, wie der Aschewolke handhaben die Reedereien die Situation mitunter recht verschieden.
Die Royal Carribean Cruise Line zum Beispiel hält sich in solchen Fällen an die reiserechtlichen Vorgaben. Hat der Kunde bei Royal Carribean das Pauschalpakt inklusive Flug gebucht, sieht sich die Reederei in der Veranstalterhaftung. Die von der Ereignissen, wie der Vulkanasche betroffenen Gäste erhielten also bei verhinderter Anreise eine Erstattung. Hat der Gast allerdings nur die Kabine gebucht und seine Anreise selbst organisiert, so erstreckt sich die Haftung auch nur auf die Kabine. Da wäre das Geld für die Kabine dann futsch.
Ähnlich hält es Color Line mit solchen Ereignissen höherer Gewalt. Bei Flugausfällen würde in der Regel von dem Veranstalter und Fluggesellschaften nachgefragt, ob für den bestimmten Termin noch Kapazitäten zur Verfügung stehen, so Color Line. Dann würde ein Kabinenkontingent geblockt, sofern es nicht geblockt ist. Die Rechnung für die Passage wird dann direkt an die Gesellschaft geschickt.
Klar Stellung bezogen wurde für Hapag Lloyd Kreuzfahrten. Dort heißt es in einer Presseerklärung von Hapag Loyd zum Thema:
„Für Passagiere, die bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten ein Komplett-Arrangement gebucht haben, sprich eine Kreuzfahrt inklusive An-und Abreise, wird bei Flugausfällen infolge höherer Gewalt grundsätzlich nach alternativen An- und Abreisemöglichkeiten geschaut. Bei nicht möglicher Anreise werden den Gästen die Kosten der Reise erstattet. Bei zunächst nicht möglicher Abreise kümmert sich Hapag-Lloyd Kreuzfahrten um die vereinbarte Rückreise. Eventuelle Mehrkosten werden je nach Lage des Einzelfalls übernommen. Wir bitten um Verständnis, dass für Fälle höherer Gewalt keine pauschale Aussage im Vorhinein getroffen werden kann und jede Situation ihr eigenes Handeln erfordert. Lassen Sie uns jedoch versichern, dass wir dabei stets das Wohl und Interesse der Reisenden im Fokus haben. Im konkreten Fall der Flugausfälle infolge der Aschewolke im April 2010 hat das Unternehmen Hapag-Lloyd Kreuzfahrten zahlreiche individuelle Lösungen für betroffene Kunden getroffen und zum Beispiel Alternativangebote oder Sonderkonditionen für einen verlängerten Aufenthalt an Bord unterbreitet. Alle Reisenden, die bereits unterwegs waren, sind zeitnah und wohlbehalten an ihren Ausgangsort zurückbefördert worden. Dabei wurden die Kosten im Rahmen der Qualitätsstrategie von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten übernommen, obwohl ein derartiger Anspruch der Gäste in der Regel nicht gegeben war.“
Andere Reedereien entscheiden von Fall zu Fall und lassen die Gäste in manchen Fällen auch bei eigener Anreise von der Reise zurücktreten. Am sichersten reist, wer sich vorher informiert, ob bei höherer Gewalt bei der Kreuzfahrt Reiserücktritt möglich und wie die Reederei solche Fälle handhabt. Klar ist, dass auch auf Kreuzfahrten Reiserecht gilt. Wer wegen der Aschewolke gestrandet ist, der kann sich ja einmal durch den Paragraphen-Dschungel kämpfen.